Energiewirtschaftliches Versicherungsrecht Energie: Sicherheit mit uns
Das Energierecht befindet sich seit der Liberalisierung im Jahr 1998 in stetigem und raschem Wandel. Mit der Energiewende hat sich dieser Prozess weiter beschleunigt. Wir sind uns dessen bewusst und haben uns deshalb hier auf Fragen des Haftungs- und Versicherungsrecht spezialisiert.
Gerade im Bereich der Erneuerbaren Energien besteht ein hoher Bedarf an maßgeschneiderten Versicherungslösungen, da der Anlagenbetreiber im Schadensfall meist nicht über die nötigen Rücklagen zur Deckung der weitreichenden finanziellen Folgen verfügt. Die großen deutschen Stromkonzerne spielen vielmehr weiterhin eine eher untergeordnete Rolle bei den Erneuerbaren. So halten E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW zusammen allein 6,5 % der Erneuerbare Energien-Anlagen in Deutschland, wovon wiederum mehr als 75% auf Wasserkraftwerke entfallen.
Gleichzeitig hängt die Rentabilität einer Anlage entscheidend von deren rechtzeitigen Anschluss sowie Betrieb ab. Versicherungen können hier grundsätzlich Schutz gegen das Risiko bieten, dass die hohen Investitionen selbst bei fehlender Rentabilität oder unvorhergesehenen Ereignissen in der Planungs- und Betriebsphase verloren gehen. Die Versicherungswirtschaft stellt sich diesen Herausforderungen und entwickelt entsprechende Versicherungslösungen.
Versicherer und Versicherungsnehmer sehen sich insofern mit ganz besonderen Herausforderungen konfrontiert. So mangelt es häufig an einer Schadenshistorie zur Berechnung angemessener Prämien. Verschärft wird die Situation durch erhebliche Rechtsrisiken aufgrund unklarer regulatorischer Vorgaben, etwa infolge der (geplanten) Haftung der Überlandnetzbetreiber für die Nichteinspeisung von Strom aus Offshore-Windanlagen und der damit verbundenen Versicherungspflicht.
Daneben sind für die Energiewirtschaft ganz klassische Versicherungen, insbesondere im Bereich der technischen Versicherung, für die Absicherung ihrer Haftungsrisiken von zentraler Bedeutung. Wir wissen zudem um die rechtlichen Besonderheiten, die sich für Versicherungsnehmer aus dem kommunalen Umfeld ergeben.
Wir verfügen über entsprechende Spezialkenntnisse, die wir in unseren Verhandlungen mit Versicherern bei Deckungsfragen einbringen. In unserer Erfahrung hat sich dabei gezeigt, dass eine frühzeitige Einbindung externen Rechtsrats schon vor Schadensmeldung nachfolgende Streitigkeiten mit dem Versicherer vermeiden hilft.
Wir sind bemüht auf eine zeitnahe Regulierung durch den Versicherer hinzuwirken, da uns die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen verspäteter Versicherungsleistungen bewusst sind. Mit den richtigen Argumenten lassen sich dabei auch – gerade im Bereich der Industrieversicherung – gemeinsame Lösungen mit Ihrem Versicherer finden.
Unser Serviceangebot
Wir beraten und unterstützen Sie (umfassend) u.a bei der
- Vertretung gegenüber Versicherern, etwa bei der Schadensmeldung oder in Deckungsfragen
- gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
- Abwehr von Haftungsansprüchen
- Beratung bei der Konzeption von Versicherungslösungen
Unsere Kompetenz
Voraussetzung für eine maßgeschneiderte, praxisorientierte Beratung im energiewirtschaftlichen Versicherungsrecht ist eine langjährige und breite Erfahrung.
Dr. Christian Pisani hat seine anwaltliche Laufbahn am Berliner Standort einer der führenden energierechtlichen Kanzleien Deutschlands begonnen, bevor er nach München zu einer Sozietät wechselte, die ausschließlich in- und ausländische Versicherer vertritt. Er verfügt damit über übergreifende Branchenkenntnisse.
Haben Sie Fragen, wenden Sie sich an uns.