Handels- und Gesellschaftsrecht Partner an Ihrer Seite

Sie beabsichtigen ein Unternehmen zu gründen und suchen hierfür einen Anwalt in München? Sie haben die Geschäftsidee, wir schaffen den rechtlichen Rahmen: Wir begleiten Sie von der Gründungsphase über die Expansion in neue Märkte bis hin zur erbrechtlichen Nachfolgeplanung. Neben juristischer Expertise bieten wir das nötige Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge. Gemeinsam mit Ihren steuerlichen Beratern erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen für Ihren nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform sowie die sorgfältige auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages stellen bei der Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens die Kernelemente des Gesellschaftsrechts dar. Juristische Beratung im Gesellschaftsrecht beschränkt sich dabei regelmäßig nicht auf die Beantwortung rechtlicher Einzelfragen, sondern stellt einen kontinuierlichen Beratungsprozess dar. Erst so sind Sie in der Lage, Marktveränderungen als Chancen anzunehmen und so mit Ihrem Unternehmen zu wachsen. Als Ihre Anwälte beraten wir Sie von unserem Münchener Standort aus kontinuierlich. Für viele unserer Mandanten fungieren wir insofern als ausgelagerte Rechtsabteilung bei einer günstigen Kostenstruktur.

Als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand bzw. Aufsichtsrat einer AG sind Sie besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Immer häufiger schafft der Gesetzgeber Haftungstatbestände zur Verhaltenssteuerung. Dabei wird die Rechtslage immer unübersichtlicher. Gleichzeitig wächst aufgrund der Möglichkeit zum so genannten Private Enforcement die Gefahr der persönlichen Inanspruchnahme durch Geschädigte. Wir analysieren Ihre Haftungsrisiken, schulen Ihre Mitarbeiter und tragen zur Haftungsminimierung durch entsprechende Vertragsgestaltung bei. Zudem beraten wir Sie im Zusammenhang mit dem Risikotransfer durch Versicherungslösungen. Unsere reiche versicherungsrechtliche Erfahrung hilft uns dabei – gemeinsam mit Ihrem Makler – die für Sie richtigen Optionen auszuwählen und im Versicherungsfall in Verhandlungen mit dem Versicherer das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.

Bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, etwa der Bestimmung des Abfindungsguthabens bei Auflösung bzw. Ausscheiden, oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern unterstützen wir Sie. In unserer Erfahrung sollte hier im wirtschaftlichen Interesse eine Vereinbarung der Parteien zur zeitnahen Klärung angestrebt werden. Langwierige Auseinandersetzungen binden hingegen nur unnötig Management-Kapazitäten. Wenn es wirklich sein muss, scheuen wir jedoch nicht den Gang zum Gericht.

Wir beraten Sie in Ihrem Tagesgeschäft, etwa bei der Abwehr von Gewehrleistungsansprüchen, der Betreibung Ihrer Forderungen oder der Ausgestaltung Ihrer Vertragsdokumentation, seien es Allgemein Einkaufs- oder Lieferbedingungen oder Rahmenverträge. Grundlage dabei sind unsere langjährigen Erfahrungen mit der Anwendung des Handelsrechts und den Besonderheiten der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im B2B-Bereich. Wir können Ihnen hier vor dem Hintergrund unserer Branchenkenntnisse eine umfassende Betreuung in sämtlichen Bereichen des Handelsrechts anbieten.

Unser Serviceangebot

Wir beraten und unterstützen Sie (umfassend) u.a bei

  • der Wahl der Rechtsform
  • der Individuellen Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
  • der Vertretung in Auseinandersetzungen über Beteiligungsrechte und –pflichten
  • der Haftungs- /Risikoanalysen
  • Streitigkeiten mit der Gesellschaft bzw. Gesellschaftern
  • Streitigkeiten unter Mitgesellschaftern
  • Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen
  • der Vertretung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen
  • der Planung der Unternehmensnachfolge
  • der Erstellung von Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen
  • dem Entwurf von Standardvertragsdokumenten sowie Individualvereinbarungen
  • der Gestaltung von Rahmenliefervereinbarungen
  • der rechtlichen Prüfung von Vertragsentwürfen Ihrer Geschäftspartner
  • der Durchsetzung der Ansprüche ihres Unternehmens vor Gericht
  • der Abwehr unberechtigter Forderungen vor Gericht.

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Unsere Kompetenz

Wir sind seit Jahren als Rechtsanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Dabei haben wir vielfältige Erfahrungen in den verschiedensten Branchen und mit den unterschiedlichsten Unternehmen sammeln können. Unsere reiche Prozesserfahrung lassen wir in unsere Gestaltungsberatung einfließen und helfen so Konflikte zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Vor dem Hintergrund unserer umfassenden Erfahrung im Haftungs- und Versicherungsrecht sind wir in der Lage, die Risiken in Ihrem Unternehmen zu analysieren und Lösungen zur Sicherung Ihres Unternehmenserfolges zu entwickeln.

Seit Jahren sind wir zudem als Referenten für einen Münchener Bildungsträger in der Gründungsberatung tätig. Neben dem Gesellschaftsrecht beraten wir hier umfassend im Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Haben Sie Fragen, so wenden Sie sich an uns.

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